Gutachten

Kurzgutachten sind wertvoll und kosten weniger als Sie denken

Sie haben ein steuerliches Problem? Wir bieten Ihnen an, in Form eines Kurzgutachtens Stellung zu nehmen oder im persönlichen Gespräch (Erstberatung) die Angelegenheit zu besprechen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder schildern Sie Ihre Angelegenheit in unserem speziellen Kontaktformular. Wir setzen uns dann unmittelbar mit Ihnen in Verbindung, auch zur vorherigen Abklärung der dadurch entstehenden Gebühren.

Beispiele für ein Kurzgutachten:

1. Ein deutscher Unternehmer vermittelt Importe einer ausländischen Firma. Muss er für die Provision in Deutschland Umsatzsteuer zahlen? Kann er Vorsteuern abziehen?

2. Mein Kind liegt im Krankenhaus. Kann ich meine Besuchsfahrten und Übernachtungskosten steuerlich absetzen?

 

Gutachten bei Planung von Veränderungen im Unternehmen

Auch bei Ihrer Idee, größere Veränderungen im Unternehmen vornehmen zu wollen, bieten wir Ihnen selbstverständlich unterstützend  an, in einem Gutachten die steuerlichen Konsequenzen Ihrer geplanten Gestaltung vorab zu erörtern.

Beispiele für ein Gutachten:

1. Sie wollen die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern. Was für steuerliche Auswirkungen hat das auf Ihr Unternehmen?

2. Sie wollen einen neuen Gesellschafter aufnehmen oder ein Gesellschafter will Ihre Firma verlassen. Was ist zu beachten? Und welche steuerlichen Folgen ergeben sich?

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