Steueränderung 2023: Anpassung der Betriebsausgabenpauschale

  • Die Pauschale muss nicht angewendet werden, es können stattdessen auch tatsächliche Ausgaben geltend gemacht werden
  • Bei hauptberuflicher, selbständiger, schriftstellerischer oder journalistischer Tätigket wird die Pauschale auf 30% der Betriebseinnahmen jedoch höchstens auf 3.600€ jährlich erhöht.
  • Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer  Nebentätigkeit wird die Pauschale auf 25% der Betriebseinnahmen jedoch höchstens auf 900€ jährlich erhöht.
Steueränderung 2023: Anpassung der Betriebsausgabenpauschale
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