Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen 2025 deutlich

Ab 2025 wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 12.096 Euro erhöht. Das bedeutet, erst Einkommen oberhalb dieses Betrags werden versteuert. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Auch der Kinderfreibetrag steigt 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro. Zusätzlich können Eltern künftig 80 % der Kinderbetreuungskosten (maximal 4.800 Euro pro Kind) steuerlich geltend machen – bislang waren es zwei Drittel, höchstens 4.000 Euro

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen 2025 deutlich
Nach oben scrollen