Neuregelung für Home-Office und Arbeitszimmer

  • Wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann nun eine Jahrespauschale von 1.260€ geltend gemacht werden (vorher waren es 600€ Jahrespauschale).
  • Bei mehreren Tätigkeiten pro Steuerpflichtigen kann die Pauschale allerdings nur einmal steuerlich angesetzt werden.
  • Auch ohne häusliches Arbeitszimmer kann für jeden Tag, an dem berufliche Tätigkeiten zu mehr als 50% in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurden, eine Home-Office Pauschle von 6€ abgezogen werden
Neuregelung für Home-Office und Arbeitszimmer
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