Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung wurde reformiert: Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen. Diese Änderung wurde bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 eingeführt und soll kleinen Unternehmen mehr Flexibilität bieten. Damit einher gehen weitere Entlastungen und Vereinfachungen für kleine Betriebe.
Von der Kleinunternehmerregelung profitierten bis Ende 2024 Unternehmer, wenn ihr Umsatz
- im Vorjahr nicht über 22.000 Euro lag und
- im laufenden Jahr voraussichtlich den Betrag von 50.000 Euro nicht überschreiten wird.