Ab 2025 werden kleine Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit einheitlich steuerbefreit. Diese Regelung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Die maximale Bruttoleistung pro Steuerpflichtigem beträgt 100 kW (peak
