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Neuregelung für Home-Office und Arbeitszimmer

Wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann nun eine Jahrespauschale von 1.260€ geltend gemacht werden (vorher waren es 600€ Jahrespauschale). Bei mehreren Tätigkeiten pro Steuerpflichtigen kann die Pauschale allerdings nur einmal steuerlich angesetzt werden. Auch ohne häusliches Arbeitszimmer kann für jeden Tag, an dem berufliche Tätigkeiten zu mehr als 50% in[…]

Steueränderung 2023: Anpassung der Betriebsausgabenpauschale

Die Pauschale muss nicht angewendet werden, es können stattdessen auch tatsächliche Ausgaben geltend gemacht werden Bei hauptberuflicher, selbständiger, schriftstellerischer oder journalistischer Tätigket wird die Pauschale auf 30% der Betriebseinnahmen jedoch höchstens auf 3.600€ jährlich erhöht. Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer  Nebentätigkeit wird die Pauschale auf 25% der Betriebseinnahmen jedoch höchstens auf 900€ jährlich erhöht.

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