Zu Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder erleben Sie Ihr „Blaues Wunder“
Vorab
Verträge gehören zum Leben, ebenso wie das Essen und Trinken. Hierbei wird viel zu oft sorglos umgegangen. Bei der folgenden Information beschränken wir uns – kompetenter Weise – auf Verträge.
Zunächst steht die zivilrechtliche Seite im Vordergrund. Das Wichtigste hierbei ist so zu formulieren, dass klar hervorgeht, was die Vertragsparteien eigentlich gewollt haben; hierbei drücken sich juristisch Unkundige häufig – natürlich ungewollt – problematisch aus. Das birgt Gefahren und ist kann ein „gefundenes Fressen“ sein für Rechtsanwälte mit dem möglichen Ergebnis, dass ggf. alles auf „den Kopf“ gestellt wird. Wir raten deswegen, zumindest bei Verträgen mit einigem Gewicht die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, damit dieser das niederschreibt, was er nach Erörterung mit den Parteien als das von beiden Parteien gemeinsam Gewollte verstanden hat. Auch das gibt zwar keine hundertprozentige Sicherheit, denn auch Juristen sind nur Menschen; immerhin kommt in der Regel aber ein fachgerechter Vertrag zustande.
Denken Sie bitte daran: Wir wissen, wovon wir reden und es kann sogar vorkommen, dass Vereinbarungen, auf die man so vertraut hat, nichtig sind, also gar nicht existieren.
Natürlich steht Ihnen unser Kooperationspartner Dirk Hörmann für derartige Leistungen zur Verfügung. In geeigneten Fällen erörtern wir die Fragen auch in „großer Runde“.
Und nun
… noch das Steuerrecht!
Hier können wir zurückgreifen auf unsere Erfahrungen. Es ist kaum zu glauben, wie oft und mit welcher steuerlichen Auswirkung alleine „falsche“ Verträge zu (vermeidbaren) Steuernachzahlungen führen. Das ist natürlich nicht nur ärgerlich, vor allem aber meist auch sehr teuer.
Die meisten Rechtsanwälte dürften nicht auch noch zusätzlich ausreichende Kenntnisse über das umfangreiche und komplizierte Steuerrecht haben, so dass wir raten zunächst nur einen Vertragsentwurf erstellen zu lassen und diesen dann im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen von einem Steuerberater prüfen zu lassen . Oder noch besser: Sprechen Sie vorab Ihren Steuerberater an, lassen Sie sich anschließend von einem Rechtsanwalt beraten und zeigen Sie dann den Vertragsentwurf Ihrem Steuerberater.
Unsere Kanzlei legt hier allergrößten Wert auf diese Vorgehensweise, zum Schutze und Wohle unserer Mandanten!
Nur zum Nachdenken: Guter Rat ist teuer, schlechter Rat oder gar kein Rat aber noch teurer, …..meistens nach einer Betriebsprüfung; man denkt an nichts Böses und dann kommt die böse Überraschung, die mitunter sogar die gesamte Existenz bedrohen kann, weil die Prüfung mehrere Jahre zurückgeht und sich so schnell die Steuernachzahlungsbeträge zu Unsummen addieren!
…Hätte man doch … mehr in die steuerliche Vertragsgestaltung investiert …oder hätte man doch seinen Steuerberater vor Abschluss des Vertrages angesprochen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz: Der Bereich „Verträge und Vertragsgestaltung“ ist steuerlich enorm wichtig, wird nur leider viel zu oft vernachlässigt.
Und ganz wichtig: Verträge werden auch gemacht, nur um die Steuerlast zu senken. Eine ganz legale Methode! Hier ist Ihr Steuerberater in erster Linie gefragt, denn das ist aktive Steuerberatung, die bei uns obersten Stellenwert hat.
Einzelfälle:
Wir möchten Ihnen nachfolgend Beispiele aufzeigen, die wir aus steuerlicher Sicht für beratungsintensiv und zugleich für Schwerpunkte der Betriebsprüfung halten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Unsere diesbezüglichen Anmerkungen ersetzen keine Einzelberatung und sollen Ihnen lediglich als Beweis dafür dienen, damit Sie die enorme Bedeutung des Themas „Verträge“ nachvollziehen können.
Damit diese Darstellung nicht „unendlich“ wird, setzen wir bestimmte begriffliche Kenntnisse voraus, da es an dieser Stelle nicht darum selbst geht, sondern um die Risiken und Chancen bei Verträgen.
Grundstückskaufverträge
Wer sollte kaufen, Ehegatte, Kind oder Eltern, der Gesellschafter oder die Gesellschaft?
Ist ggf. dafür die Gründung einer neuen Gesellschaft nützlich?
Wann sollte man kaufen?
Wie ist es mit der Grunderwerbsteuer, kann diese vermieden oder beeinflusst werden?
Testament / Schenkungen
Wurde geprüft, in welche Steuerklassen die Erben fallen, welche Freibeträge stehen diesen zu?
Bei ungünstiger Auswirkung: Kommt man ggf. bei anderer Konstellation zu günstigeren Steuerfolgen?
„Berliner Testament“: Hier verbergen sich große Gefahren, die meist nicht bekannt sind; man setzt sich einfach gegenseitig als Erben ein ohne nachzudenken!
Arbeitsverträge
Wurde wirklich ein Arbeitsvertrag geschlossen?
Es kommt auf den Inhalt und nicht auf die Bezeichnung (Überschrift) an?
Liegt eine abhängige Beschäftigung vor?
Oder ist der sogenannte Arbeitnehmer selbständig (Scheinselbständigkeit)?
Ist daran gedacht worden, dem Arbeitnehmer bestimmte steuerfreie Zuwendungen im Sinne von § 3 EStG zukommen zu lassen?
Ist der Arbeitnehmer gleichzeitig auch Gesellschafter des Unternehmens (Personengesellschaft)?
Wurde bei der Auflösung oder Kündigung des Arbeitsverhältnis alles richtig gemacht zur Erlangung von Steuerfreibeträgen?
Mietverträge
Haben Sie Räumlichkeiten an Unternehmer vermietet und die Möglichkeit und Auswirkungen erörtert im Bezug auf den Verzicht auf die Steuerbefreiung? Bei einem Verzicht können sich nämlich ggf. erhebliche Steuervorteile ergeben, auch wenn dieses für den Laien paradox erscheint!
Wenn Sie an nahe Angehörige vermieten, entspricht die Miete den steuerlichen Anforderungen für eine Anerkennung?
Sind ggf. Verträge erforderlich beim Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers, wenn das Gebäude beiden Ehegatten gehört?
Verträge mit nahen Angehörigen
In der Regel sind dieses:
Arbeitsverträge
Mietverträge
Darlehensverträge
Wurde beachtet, dass solche Verträge wie unter fremden Dritten abzuschließen sind und auch tatsächlich durchführt werden?
Haben Sie die Verträge angepasst, oder stimmt die tatsächliche Durchführung nicht mehr überein mit dem ursprünglich Vereinbarten?
Wurden Verträge an geänderte Rechtsprechung angepasst, wer achtet darauf?
Verträge zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter
Ein heißes Thema! Gerade bei „Einmanngesellschaften“ werden häufig die gegenseitigen Interessen übersehen. Kein Schalten und Walten wie man will!
Hält die Höhe der Vergütung einem Fremdvergleich stand?
Entsprechen Tantiemevereinbarungen den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen?
Werden regelmäßig alle bestehenden Verträge überprüft auf die aktuelle Rechtslage?
Betriebsaufspaltung
Erste zu stellende Frage: Warum, welcher Zweck wird damit verfolgt?
Dann:
Wie sieht die Verflechtung aus zwischen aus zwischen Besitz- und Betriebsteil?
…in sachlichem Zusammenhang?
wesentliche Betriebsgrundlage?
…aus personeller Sicht?
wer beherrscht was, Beherrschungsidentität, einheitlicher Wille?
wie werden die Anteile von nahen Angehörigen gewertet?