Pendlerpauschale wird ausgeweitet

Die Entfernungspauschale wird ab 1.1.2026 einheitlich auf 38 Cent pro Entfernungskilometer angehoben und gilt dann bereits ab dem ersten Kilometer (nicht mehr erst ab dem 21.). Davon profitieren vor allem Beschäftigte mit längeren Arbeitswegen, sofern ihre Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.

Pendlerpauschale wird ausgeweitet
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