Dauerhaft ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie

Für Speisen in Restaurants, Caterings, Gemeinschaftsverpflegung usw. soll dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% gelten. Für Getränke bleibt es hingegen beim regulären Satz von 19%.

Dauerhaft ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie
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