- Die Pauschale muss nicht angewendet werden, es können stattdessen auch tatsächliche Ausgaben geltend gemacht werden
- Bei hauptberuflicher, selbständiger, schriftstellerischer oder journalistischer Tätigket wird die Pauschale auf 30% der Betriebseinnahmen jedoch höchstens auf 3.600€ jährlich erhöht.
- Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit wird die Pauschale auf 25% der Betriebseinnahmen jedoch höchstens auf 900€ jährlich erhöht.