Dauerhaft ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie
Für Speisen in Restaurants, Caterings, Gemeinschaftsverpflegung usw. soll dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% gelten. Für Getränke bleibt es hingegen beim regulären Satz von 19%.
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Für Speisen in Restaurants, Caterings, Gemeinschaftsverpflegung usw. soll dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% gelten. Für Getränke bleibt es hingegen beim regulären Satz von 19%.
Die Entfernungspauschale wird ab 1.1.2026 einheitlich auf 38 Cent pro Entfernungskilometer angehoben und gilt dann bereits ab dem ersten Kilometer (nicht mehr erst ab dem 21.). Davon profitieren vor allem Beschäftigte mit längeren Arbeitswegen, sofern ihre Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Stunde (aktuell 12,82 Euro). Zum 1. Januar 2027 ist bereits ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro beschlossen, was insgesamt einem Plus von knapp 14 Prozent in zwei Jahren entspricht Durch die Kopplung an den Mindestlohn erhöht sich die monatliche Minijob-Verdienstgrenze 2026 auf[…]
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung wurde reformiert: Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen. Diese Änderung wurde bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 eingeführt und soll kleinen Unternehmen mehr Flexibilität bieten. Damit einher gehen weitere Entlastungen und Vereinfachungen für kleine Betriebe. Von der Kleinunternehmerregelung profitierten bis Ende 2024 Unternehmer, wenn ihr Umsatz im Vorjahr nicht[…]
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2026 auf rund 12.348 Euro pro Jahr, sodass Einkommen bis zu dieser Höhe steuerfrei bleibt. Ziel ist es, die Wirkung der Inflation abzufedern und versteckte Steuererhöhungen zu vermeiden.
Ab 2025 werden kleine Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit einheitlich steuerbefreit. Diese Regelung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Die maximale Bruttoleistung pro Steuerpflichtigem beträgt 100 kW (peak
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